FAQ – Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Warum beteiligt sich die Krankenkasse nicht immer an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung?

Viele Zahn- und Kieferfehlstellungen sind medizinisch sinnvoll zu behandeln, um Kauen, Sprechen, Atmen oder die Zahn- und Kiefergesundheit langfristig zu verbessern. Trotzdem übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht in allen Fällen. Das liegt nicht an der Einschätzung der Ärztin oder des Arztes, sondern an einer gesetzlich festgelegten Einstufung, den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

Die KIG-Stufen teilen Zahn- und Kieferfehlstellungen nach ihrem Schweregrad ein:
Je höher die Stufe, desto ausgeprägter die Fehlstellung.

KIG-Stufe 1-2

  • Leichte bis mittlere Fehlstellung
  • Keine Kostenübernahme (private Behandlung)

KIG-Stufe 3-5

  • Ausgeprägte bis schwere Fehlstellung
  • Kostenübernahme möglich (nach Bewilligung)

Die KIG-Einstufung gilt bei Kindern und Jugendlichen nur bei Behandlungsanfang vor dem 18 Lebensjahr. D.h. eine KIG-Einstufung von 3-5 bei Patienten über 18 Jahren führt nicht zu einer Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung.

Es gibt Fälle, in denen die Behandlung medizinisch notwendig ist –
aber gesetzlich nicht übernommen werden darf.

Das bedeutet:

  • Die Behandlung ist medizinisch sinnvoll und empfehlenswert.
  • Die Krankenkasse darf laut Gesetz die Kosten nicht übernehmen,
    solange die Fehlstellung unterhalb der festgelegten KIG-Grenze liegt.

Kurz gesagt:
„Nicht alles, was medizinisch notwendig ist, darf von der Krankenkasse bezahlt werden.“

Beispiel 1 – KIG 2:
Ein Kind hat engstehende Zähne, die sich schwer reinigen lassen.
Das kann langfristig zu Karies oder Zahnfleischproblemen führen.
→ Eine Behandlung ist medizinisch sinnvoll.
→ Aber: Die Fehlstellung gilt noch als nicht schwer genug nach KIG-Richtlinien → keine Kostenübernahme.

Beispiel 2 – KIG 4:
Ein Kind hat einen deutlichen Kreuzbiss oder offenen Biss.
→ Medizinisch notwendig und von der Krankenkasse übernahmefähig.

Auch wenn keine Kostenübernahme möglich ist,
empfehlen wir, die Behandlung ernst zu nehmen, um spätere Schäden oder aufwendigere Therapien zu vermeiden.

Wir informieren Sie gerne über:

  • die medizinischen Gründe für die Behandlung,
  • die voraussichtlichen Kosten,
  • und mögliche Finanzierungs- oder Ratenzahlungsoptionen.

Wir möchten, dass Sie genau verstehen, warum eine Behandlung medizinisch notwendig sein kann, auch wenn die Krankenkasse sie nicht bezahlt.

Wir beraten Sie gern individuell und transparent.
Fragen Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Sie.