Kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung

Bei schweren Kieferfehlstellungen reicht eine allein kieferorthopädische Behandlung manchmal nicht aus, um Funktion und Ästhetik zu harmonisieren.
In diesen Fällen kann eine kombinierte kieferorthopädisch–kieferchirurgische Therapie erforderlich sein. Dabei werden Zahn- und Kieferstellung gemeinsam korrigiert, um eine optimale Verzahnung, ein ausgewogenes Gesichtsprofil und eine gesunde Funktion des Kausystems wiederherzustellen.

Für Erwachsene nach Abschluss des Wachstums mit schweren Kieferfehlstellungen, etwa:

  • Skelettale Klasse II oder III (starker Über- oder Unterbiss)
  • Offener Biss
  • Gesichts- oder Kieferasymmetrien
  • Vertikale Fehlentwicklungen (zu langes oder zu kurzes Gesicht)
  • Faziale Disharmonien, die Funktion oder Ästhetik beeinträchtigen

Diese Therapie kombiniert die kieferorthopädische Zahnbewegung mit einer chirurgischen Korrektur der Kieferposition. Ihr Ziel ist eine harmonische Verzahnung, eine funktionelle Okklusion und eine ästhetisch ausgewogene Gesichtsproportion. Die Kieferorthopädie bereitet hierbei die Stellung der Zähne so vor, dass die Kiefer im Anschluss chirurgisch korrekt aufeinander passen.

  • Präoperative Kieferorthopädie:
    Vorbereitung der Zahnstellung über 12–18 Monate mit festsitzender Apparatur oder Alignern, bis Ober- und Unterkiefer korrekt positioniert werden können.
  • Kieferchirurgischer Eingriff:
    Unter Vollnarkose werden Ober- und/oder Unterkiefer durch präzise Knochenschnitte (Osteotomien) mobilisiert und in die ideale Position gebracht. Anschließend Fixierung mit Schrauben und Platten (Titan oder resorbierbar).
  • Postoperative Kieferorthopädie:
    Feineinstellung der Verzahnung, Stabilisierung und Retention über weitere 6–12 Monate.
  • Nachhaltige Korrektur von skelettalen Fehlstellungen
  • Verbesserte Gesichtsästhetik und harmonisches Profil
  • Funktionelle Verbesserung von Kauen, Sprechen und Atmung
  • Steigerung des Wohlbefindens und des Selbstbewusstseins
  • Kombinierte Betrachtung von Ästhetik, Funktion und Gesundheit
  • Operatives Risiko wie Schwellung, Bluterguss, Infektion oder Nervenreizung
  • Längere Gesamtbehandlungsdauer (ca. 2–4 Jahre inkl. Vor‑ und Nachbehandlung)
  • Evtl. physische und psychische Belastung durch OP, Klinikaufenthalt und Heilungsphase

Bei unzureichender Stabilisierung oder verbleibendem Wachstum kann es in seltenen Fällen zu einer Rückverlagerung einzelner Strukturen kommen.
Eine sorgfältige Retentionsphase verhindert dies zuverlässig.

In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Teile der Behandlungskosten, ausnahmsweise auch bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr. Voraussetzung ist ein erheblicher medizinischer Befund (z. B. Kieferfehlstellung nach KIG‑Einstufung). Private Krankenkassen übernehmen in der Regel anteilig oder vollständig.